Optimierung, Aufbau und Einführung interner Kontrollsysteme

Die Krise auf den Finanzmärkten erfordert eine Überprüfung der eigenen Risikomanagement- und Kontrollsysteme. Unter anderem konkretisiert das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Berichtspflichten und die Überwachung durch den Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften im Hinblick auf das Interne Kontrollsystem (IKS), das Risikomanagement und die interne Revision. Auch branchenintern steigen die regulatorischen Anforderungen kontinuierlich an, zum Beispiel in der Versicherungsbranche durch den § 64a VAG und die MaRisk VA, welche die Einrichtung eines entsprechenden Kontrollrahmens erfordern.

 

Wir analysieren mit Ihnen die neuen Anforderungen und bieten Ihnen dazu einen ersten „Quick Check“. Dieser umfasst die spezifischen IKS-Anforderungen, die Analyse des Ist-Zustands Ihres IKS und den Vergleich mit IKS-Referenzmodellen. Auf dieser Basis begleiten wir Sie auch bei der Optimierung bzw. dem Aufbau und Einführung von internen Kontrollsystemen, die Ihre Geschäftsstrategie und -risiken berücksichtigen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit der Dokumentation des IKS (Organisation, Kontrollen, Prozesse) und überprüfen die Wirksamkeit der Überwachung.

Nutzen

  • Effektive interne Kontrollsysteme
  • Weniger Kosten und Verluste, Sicherung des Geschäftsvermögens
  • Sichere Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
  • Fokussierte Ausrichtung des IKS an den Geschäftsrisiken
  • Effiziente Ressourcenallokation
  • Weniger Haftungsrisiken für Geschäftsleitung und Überwachungsorgane
  • Verhinderung, Verminderung und Aufdeckung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten

Ansprechpartner

Fachberatung

Michael Herrmann

E-Mail

Tel +49 221 92 18 41-273