Herausforderungen bei der BilMoG-Umsetzung

01.10.2009

Nach langer Beratungszeit ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet worden und nach Verkündung im BGBl. am 29. Mai 2009 schließlich in Kraft getreten. Bestimmte Neuregelungen sind bereits auf das laufende Geschäftsjahr anzuwenden, die eigentlichen Kernvorschriften des BilMoG nur auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen.

 

Die meisten Änderungen durch das BilMoG betreffen alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen, einzelne Änderungen ausschließlich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Auf den ersten Blick erscheinen die neuen Anforderungen einfach, sind im Detail jedoch häufig komplex und erfordern bei der Umsetzung einen hohen Zeitaufwand.

 

Ziel des Gesetzes ist eine vollwertige, einfachere und kostengünstigere Rechnungslegung als Alternative zu den IFRS. Zentraler Inhalt ist die Modernisierung des Handelsbilanzrechts.

 

Die Downloads in der rechten Spalte bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen durch BilMoG. Diese betreffen den handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss, die Bilanzierung von Banken sowie die Corporate Governance. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen mögliche Synergien für IFRS-Anwender.