Großkreditverordnungen (Large Exposures)
Aufgrund der aus der Finanzkrise gezogenen Lehren wurden auf internationaler und nationaler Ebene auch in Bezug auf die gesonderte Behandlung von Großkrediten (Large Exposures) neue Konsultationspapiere erarbeitet, die durch das zweite Änderungspaket der „Capital Requirements Directive“ (CRD II) im Rahmen der EU-Richtlinie und anschließend innerhalb der nationalen Regelungskataloge umgesetzt wurden. Die neuen Vorschriften zu Groß- und Millionenkrediten, die in Deutschland zum Beispiel im Rahmen des KWG und der GroMiKV eingegangen sind, enthalten einige weitreichende Änderungen: Ab dem 31.12.2010 müssen die Bankinstitute zur Bestimmung von Risikoeinheiten (vormals „Kreditnehmereinheiten“) hinsichtlich der gesetzlichen Risikoeinheit-Konstellationen zwischen Großkrediten und Millionenkrediten differenzieren. Nur bei der Ermittlung von Risikoeinheiten für Großkredite müssen zukünftig wirtschaftliche Abhängigkeiten, die nach den neuen Regelungen auch einseitiger Natur sein können, berücksichtigt werden. Außerdem müssen die Institute strukturierte Finanzprodukte in deren Einzelpositionen zerlegen, um zukünftig Klumpenrisiken besser erkennen zu können. Darüber hinaus müssen Kredite an andere Banken vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden, da die zuvor geltenden Privilegierungsregelungen entfallen sind.
Noch ausgeprägter als im Fall von Basel II besteht die große Herausforderung für Bankinstitute künftig in einer integrierenden Sicht auf Methoden, Konzepte und Verfahren. Insbesondere das von der Deutschen Aufsicht im März 2011 veröffentlichte Konzept zur Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens verdeutlicht die Notwendigkeit immer weitergehender Verzahnungen innerhalb der gesamten Steuerungs- und Aufbauorganisation, da künftig die Einhaltung vereinheitlichter Quantitäts- und Qualitätsstandards gefordert wird. Neben der stufenweise erfolgenden Absenkung der Millionenkredit-Meldegrenze, einem deutlichem Ausbau der meldepflichtigen Inhalte, der Erhöhung der Meldefrequenz und der Integration der Länderrisikoverordnung sind Anpassungen der Begriffe „Millionenkredit“ und „Risikoeinheit“ geplant. Der Schlüssel zum Erfolg eines funktionierenden Meldewesens unter Berücksichtigung sämtlicher an die Banken gerichteten Anforderungen ist ein integrierter, interdisziplinärer Ansatz. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar und muß auf einem klaren Verständnis der Kopplungen zwischen einzelnen Themen basieren.
Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Umsetzung der neuen Anforderungen. Ausgangspunkt ist dafür regelmäßig die bisherige Umsetzung, sodass zunächst fachlich zu analysieren ist, an welchen Punkten sich Anpassungserfordernisse welcher Art ergeben. Diese sind anschließend in entsprechende technische Anforderungen zu transformieren.
Unsere Leistungen zur Umsetzung der Großkreditverordnungen umfassen:
- Fachlich-betriebswirtschaftliche Beratung zu den Neuerungen von Basel II und III sowie der Modernisierung des Meldewesens, inkl. der Lokalisierungen ausgewählter Länder (Großkreditverordnungen)
- Schnelle fachliche und technische Umsetzung auf der Basis unserer großen Erfahrung und profunden fachlichen Expertise
- Beratung zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen mittels Software-Modulen, wie zum Beispiel SAP Bank Analyzer, okular oder SAP Regulatory Reporting Analyzer
- Tiefe Kenntnis einschlägiger Software wie zum Beispiel des SAP Bank Analyzer, Regulatory Reporting Analyzer (RRA), SAMBAplus und des SAP BI
- Beratung zur Umsetzung der einzuhaltenden Prozesse und der Anforderungen an das Managementg der einzuhaltenden Prozesse und der Anforderungen an das Management










