Bewertungseinheiten nach BilMoG

Das Gesetz zur Modernisierung des deutschen Bilanzrechts (BilMoG) beinhaltet umfassende Änderungen der deutschen Rechnungslegung gemäß HGB. Dies betrifft insbesondere die Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen. Durch das BilMoG gelten IFRS-nahe Regeln zur GuV-Steuerung erstmals auch für Unternehmen, die nicht nach IFRS bilanzieren müssen. Die HGB-Grundprinzipien werden dabei jedoch nicht vollständig ersetzt. Doch die vorgeschriebene, zeitnahe Umsetzung erfordert eine umfassende Berücksichtigung der neuen IFRS-nahen Regelungen in den Prozessabläufen und IT-Landschaften.

 

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung von der Fachkonzeption bis zur Implementierung einer IT-Unterstützung. Ausgangspunkt ist in der Regel eine Gap-Analyse, bei der wir mit Ihnen den Ist-Zustand analysieren und auf dieser Basis den Soll-Zustand nach BilMoG konzipieren. Dies umfasst auch die Erstellung einer GuV-Steuerungskonzeption gemäß BilMoG. Darüber hinaus prüfen wir mit Ihnen die existierende IT-Architektur und die gegenwärtigen Prozesse. Ziel ist eine höhere Transparenz für den Fachbereich, auch unter dem Gesichtspunkt einer weitestgehenden Parallelität zum IFRS Hedge Accounting. Je nach Bedarf implementieren wir zusätzlich auch geeignete Software-Lösungen zur BilMoG-Umsetzung.

Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und deren Integration zu bestehenden GuV-Steuerungskonzeptionen (HGB alt, IFRS)
  • Optimierung der Prozesse im Rechnungswesen
  • Identifikation von Parallelen zwischen IFRS Hedge Accounting und BilMoG-Bewertungseinheiten, um fachliche und technische Synergien zu nutzen

Ansprechpartner

Fachberatung

Michael Herrmann

E-Mail

Tel +49 221 92 18 41-273