Neue Anforderungen nach Basel II und III – wie die Lehren aus der Finanzmarktkrise umgesetzt werden
Bedingt durch die noch aktuelle Finanzkrise haben die G20-Staaten im November 2010 zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors neue Kapital- und Liquiditätsanforderungen beschlossen. Das entsprechende Regelungskonzept zur EU-Bankenrichtlinie (Capital Requirements Directive) wurde vom Baseler Ausschuß (CEBS) im Dezember 2010 veröffentlicht, sodass nach Überarbeitung der betroffenen EU-Richtlinien und den anschließenden Anpassungen der nationalen Regelwerke, Verordnungen und Gesetze die Regelungsumsetzung in Form eines mehrstufigen Übergangsmodells erfolgen wird.
Nach den bereits durch die EU beschlossenen und in Kraft getretenen CRD-Änderungspakten (CRD II und III) zur Behandlung von hybriden Kapitalbestandteilen, (Wieder-) Verbriefungstransaktionen und Groß- und Millionenkrediten (Bildung von Kreditnehmereinheiten, Durchschau von strukturierten Produkten, Wegfall der Interbanken-Privilegien) sowie zur Vergütungspolitik stehen die Banken in den nächsten Jahren vor weiteren großen Herausforderungen: Die laut Konzept international harmonisierten, einheitlichen Basel III-Standards (CRD IV) verlangen den Instituten künftig die Unterlegung von quantitativ mehr und qualitativ höherwertigem Eigenkapital ab. Neben dem Aufbau von zusätzlichen Kapitalpuffern wird zukünftig mit Blick auf die Risikoaktiva vor allem für Kontrahentenausfallrisiken die Unterlegung von mehr Eigenkapital gefordert. Darüber hinaus werden eine risikounabhängige Kennziffer zum Verschuldungsgrad (Leverage Ratio) und globale Liquiditätsstandards eingeführt. Die neuen Anforderungen des Baseler Ausschusses werden schon bald in die nationalen Verordnungen und Gesetze eingehen und in der Folge von den Banken stufenweise umzusetzen sein, da der entsprechende Umsetzungszeitplan bereits Bestandteil des CEBS-Regelungskataloges ist.
Ein zentraler Aspekt, der sich neben den tiefgreifenden, bis in die Geschäftsmodelle der Banken reichenden verschärften Eigenkapitalanforderungen durch alle Themen hindurchzieht, ist die Forderung nach einer sehr viel weiter reichenden Integration von Konzepten, Methoden und Verfahren. Aufgrund von bereichsübergreifend vereinheitlichten Quantitäts- und Qualitätsstandards, wie sie z. B. auch das im März 2011 veröffentlichte Modernisierungskonzept der deutschen Aufsicht zum bankaufsichtlichen Meldewesen fordert, sind zukünftig immer weiter gehende Verzahnungen innerhalb der gesamten Steuerungs- und Aufbauorganisation notwendig. Der Schlüssel zum Erfolg einer angemessenen Eigenkapital- und Risikosteuerung unter Berücksichtigung sämtlicher an die Banken gerichteten Anforderungen ist daher ein integrierter, interdisziplinärer Ansatz. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar und muss auf einem klaren Verständnis der Kopplungen zwischen einzelnen Themen basieren. Die Einhaltung einer dahingehenden Abstimmung ist ein Gradmesser für die Qualität der Umsetzung.
Wir unterstützen Sie bei allen fachlichen und technischen Fragen, die für die Umsetzung notwendig sind. Ausgangspunkt ist dabei regelmäßig die bisherige Praxis, sodass zunächst fachlich zu analysieren ist, an welchen Punkten sich Anpassungserfordernisse welcher Art ergeben. Diese sind anschließend in entsprechende technische Anforderungen zu transformieren
Unsere Unterstützungsleistungen zur Umsetzung umfassen:
- Fachliche Analyse unter Zugrundelegung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und des bankspezifischen Geschäftsmodells
- Große Erfahrung und tiefgreifendes Wissen zu Basel II- und III-Anforderungen
- Schnelle fachliche und technische Umsetzung (Prozesse, Methoden und Tests)
- Profunde praktische Kenntnisse zu Gesamtbanksteuerungsprozessen










